Seit dem 1. August 2026 gilt in Niedersachsen ein neuer Erlass zur Gewaltprävention und zum Umgang mit Gewaltvorfällen an Schulen. Das Kultusministerium beschreibt damit einen gemeinsamen Rahmen für Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Justiz. Er berücksichtigt auch Gewalt in digitalen Räumen und verbindet Prävention, Intervention und Nachsorge.
Was sich mit dem Erlass ändert
Der Erlass ersetzt die Regelung aus dem Jahr 2016. Nach Angaben des Kultusministeriums beschreibt er Zuständigkeiten klarer und bezieht Cybermobbing sowie andere Formen digitaler Gewalt ausdrücklich ein. Die Zusammenarbeit von Schule, regionalen Landesämtern, Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft wird als gemeinsame Aufgabe gefasst.
Ergänzend stellt das Land eine digitale Handlungshilfe sowie einen Interventionsleitfaden bereit. Sie sollen Schulen dabei unterstützen, Maßnahmen einzuordnen und aufeinander abzustimmen. Welche Vorgaben im Einzelfall gelten, müssen Schulen mit den zuständigen Stellen klären.
Ein Jahr für die Überprüfung bestehender Konzepte
Schulen erhalten nach der Mitteilung des Kultusministeriums ein Jahr Zeit, ihre bestehenden Konzepte zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt. Die Übergangszeit macht die Prüfung zu einer konkreten Organisationsaufgabe, ohne jeder Schule denselben Ablauf vorzugeben.
Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme, die pädagogische Prävention, bekannte Melde- und Beratungswege, Verantwortlichkeiten und die Vorbereitung auf akute Lagen getrennt betrachtet. So bleibt sichtbar, welche Aufgabe ein Präventionskonzept erfüllt und an welcher Stelle die Krisenorganisation übernimmt.
Alarmierung bleibt ein Teil der Krisenorganisation
Gewaltprävention ist breiter als technische Alarmierung. Sie beginnt mit pädagogischer Arbeit, zugänglichen Hilfsangeboten und abgestimmten Verfahren. Eine digitale Alarmierung kann vorbereitete interne Abläufe in einer akuten Lage unterstützen. Sie ersetzt weder das Präventionskonzept noch Polizei, Rettungsdienst, Notruf oder landesspezifische Vorgaben.
Für Schulen zählen deshalb die technische Auslösung, festgelegte Rollen, erreichbare Zielgruppen, alternative Kommunikationswege und regelmäßig geprüfte Abläufe zusammen.
Was Schulleitungen jetzt prüfen können
- Sind Präventions-, Schutz- und Krisenkonzepte klar voneinander abgegrenzt und aufeinander abgestimmt?
- Sind Verantwortlichkeiten, Meldewege und externe Ansprechstellen aktuell dokumentiert?
- Werden Vorfälle in digitalen Räumen in den vorgesehenen Abläufen berücksichtigt?
- Ist der Übergang von pädagogischer Bearbeitung zu Intervention und Krisenorganisation nachvollziehbar geregelt?
- Sind interne Alarmierungswege vorbereitet, technisch geprüft und durch alternative Wege ergänzt?
Eine vertiefende Einordnung bietet der Wissensbeitrag Gewaltprävention an Schulen. Er ordnet Prävention, organisatorische Vorbereitung und technische Unterstützung als getrennte, miteinander verbundene Ebenen ein.