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Krisenvorsorge

Niedersachsen überarbeitet die Arbeitshilfe zur Brandschutzordnung für Schulen

Niedersachsen hat seine Arbeitshilfe für schulische Brandschutzordnungen nach DIN 14096 grundlegend überarbeitet. Die neuen Vorlagen behandeln unter anderem die Evakuierung von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Alarmierungsabläufe, Sammelplätze und die Unterstützung der Feuerwehr.

Niedersachsen hat am 15. September 2026 eine neue Arbeitshilfe für Brandschutzordnungen an Schulen veröffentlicht. Die bisherigen Musterunterlagen wurden neu aufgebaut und fachlich ergänzt. Schulleitungen und Schulträger können damit prüfen, ob ihre örtliche Brandschutzordnung die Aufgaben im Brandfall verständlich beschreibt.

Was Niedersachsen veröffentlicht hat

Die Arbeitshilfe enthält Vorlagen für die Teile A, B und C einer Brandschutzordnung nach DIN 14096. Teil A ist der Aushang für alle Personen im Gebäude. Teil B beschreibt Regeln für Menschen, die sich regelmäßig in der Schule aufhalten. Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz.

Nach Angaben des Bildungsportals wurden die Hinweise zur Evakuierung von Menschen mit Beeinträchtigungen deutlich erweitert. Neu beziehungsweise überarbeitet sind auch Vorgaben zum sicheren Laden von Akkus und zu Feuer- und Heißarbeiten. Für Teil C gibt es erstmals ausführliche Vorlagen zu Alarmierungsabläufen, Sammelplätzen, der Unterstützung der Feuerwehr und der Nachsorge.

Die Arbeitshilfe und ihre Vorlagen stehen im Bildungsportal bereit. Das Land weist darauf hin, dass Schulen die Vorlagen an ihren Standort anpassen müssen. Schulleitung und Schulträger stimmen die Brandschutzordnung gemeinsam ab und berücksichtigen dabei vorhandene Brandschutz- und Evakuierungskonzepte.

Was Schulen daraus ableiten können

Die neue Vorlage ist ein Anlass, bestehende Abläufe an einem konkreten Gebäude durchzugehen: Wer löst den Alarm aus? Welche Personen benötigen bei einer Räumung Unterstützung? Wer übernimmt diese Aufgabe, wer prüft den Sammelplatz und wer übergibt Informationen an die Feuerwehr? Diese Fragen ergeben sich aus den beschriebenen Inhalten der Arbeitshilfe; die Antworten legt jede Schule für ihren Standort fest.

Eine fertige Vorlage ersetzt keine praktische Übung. Der Wissensbeitrag zu Evakuierungsübungen in Schulen zeigt, wie Schulen Alarm, Wege, Zuständigkeiten und Unterstützung gemeinsam erproben. Für die Unterweisung aller Anwesenden ist außerdem der Aushang zum Verhalten im Brandfall relevant. Der Notfallplan für Schulen hält auch die Abläufe für andere Gefahrenlagen fest.

Alarmwege im örtlichen Konzept festlegen

Eine Brandschutzordnung beschreibt, wer im Brandfall was tut. Sie belegt für sich allein nicht, ob ein Signal alle vorgesehenen Bereiche erreicht oder ob Beteiligte die Handlung verstanden haben. Schulen und Schulträger müssen deshalb die technische Alarmierung, die Zuständigkeiten und die Übung aufeinander abstimmen.

Klassenalarm kann einen ergänzenden digitalen Weg für vorbereitete Informationen und Rückmeldungen bereitstellen. Welche Rolle dieser Weg im Brandfall spielen darf, richtet sich nach dem örtlichen Brandschutz- und Alarmierungskonzept. Er ersetzt weder die erforderlichen Gebäudeanlagen noch den Notruf.