Die nachfolgende Textvorlage dient als Formulierungshilfe zur Ergänzung des schuleigenen Notfall- und Sicherheitskonzepts. Sie zeigt beispielhaft, wie die App-basierte Alarmierung „Klassenalarm“ in bestehende Strukturen integriert werden kann. Jede Schule und jeder Schulträger ist gehalten, die Inhalte an die individuellen Rahmenbedingungen anzupassen und mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Amokalarmierung
Zur Optimierung und Verkürzung der Alarmwege wird die App-basierte dezentrale Amokalarmierung „Klassenalarm“ verbindlich auf allen dienstlich bereitgestellten Endgeräten eingesetzt. Dies umfasst insbesondere Tablets der Lehrkräfte, Smartphones des nichtpädagogischen Personals sowie stationäre Geräte (Smartboards, Laptops und PCs in Lehrerzimmern und Verwaltung).
Im Notfall kann jede Lehrkraft den Amokalarm über ihr Dienstgerät auslösen. Alle Lehrkräfte erhalten unmittelbar eine verbindliche Handlungsanweisung auf ihren Endgeräten. Das nichtpädagogische Personal wird über die vorhandenen Smartphones informiert.
Die Schulleitung aktiviert im Anschluss an die App-basierte Alarmierung zusätzlich den stationären Amokalarm, damit auch Personen außerhalb der Unterrichtsräume über die Lage informiert sind.
Erfolgt durch die Auslösung des stationären Amokalarms keine automatische Aufschaltung zur Polizei oder zu einer Sicherheitsfirma, ist die Schulleitung verpflichtet, die Polizei unverzüglich zu informieren.