Datenschutz
1) Wo werden unsere Daten gespeichert?
Die Daten werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren verarbeitet und gespeichert.Es findet keine Datenverarbeitung außerhalb Deutschlands statt.Die Schule betreibt keine eigene Serverinfrastruktur.
2) Welche personenbezogenen Daten werden über mich gespeichert?
Gespeichert werden nur organisatorisch notwendige Angaben wie Name oder Rolle. Eine Nutzung mit Kürzeln statt Klarnamen ist möglich.
Im Alarmfall wird gespeichert, wann ein Alarm ausgelöst wurde und welches registrierte Gerät beteiligt war. Private Inhalte des Geräts werden nicht ausgelesen.
3) Können Bewegungsprofile erstellt werden?
Nein.
Für gebäudespezifische Alarmierungen wird ein Gerät technisch einem Gebäude zugeordnet. Dabei wird kein Aufenthaltsverlauf gespeichert. Es erfolgt keine dauerhafte GPS-Überwachung und keine Bewegungsverfolgung.
Eine GPS-Ortung ist ausschließlich bei aktiver Alarmauslösung möglich und nur für die alarmierende Person, sofern diese Funktion durch den Administrator freigegeben und vom Nutzer selbst aktiviert wurde.
4) Wer kann Standortinformationen sehen?
Eine konkrete Standortanzeige erfolgt nur während eines aktiven Alarms oder Probealarms.
Der Standort alarmierter Personen ist ausschließlich für administrativ berechtigte Personen sichtbar. Andere Lehrkräfte können diesen nicht einsehen.
Außerhalb eines aktiven Alarms ist kein Standort sichtbar.
5) Wie lange werden Alarmdaten gespeichert?
Alarmdaten werden automatisch spätestens 14 Tage nach Beendigung eines Alarms oder Probealarms gelöscht.
Es erfolgt keine Speicherung von Standortverläufen.
Tüchtigkeit des Anbieters
Gibt es andere Schulen, die das System nutzen?
Ja. Stand März 2026 ist Klassenalarm an fast 100 Standorten in Deutschland und Österreich im Einsatz.
Dazu zählen Grundschulen, weiterführende Schulen sowie größere Campus- und Bildungseinrichtungen mit mehreren organisatorischen Einheiten. Auch Schulträger und Kommunen setzen Klassenalarm standortübergreifend ein.
Das System ist kein Pilotprojekt, sondern im regulären Schulbetrieb produktiv im Einsatz.
2) Wer steht hinter Klassenalarm?
Das Unternehmen besteht seit 2006 und ist seit fast 20 Jahren im Bereich sicherheitsrelevanter digitaler Infrastrukturen tätig. BlueID entwickelt und betreibt unter anderem cloudbasierte Zutrittskontrollsysteme, die auch in sensiblen und kritischen Umgebungen eingesetzt werden. Der Betrieb hochverfügbarer, sicherer Cloud-Systeme gehört seit vielen Jahren zum Kerngeschäft des Unternehmens – lange bevor Cloud-Infrastrukturen zum allgemeinen Standard wurden.
3) Wurde das System unter realen Bedingungen getestet?
Ja. Klassenalarm wird im laufenden Schulbetrieb eingesetzt. Regelmäßige Probealarme gehören zum Konzept, um die Erreichbarkeit aller Geräte realitätsnah zu überprüfen.
4) Wie stabil läuft das System?
Die technische Infrastruktur ist redundant aufgebaut. Die Server laufen in voneinander unabhängigen deutschen Rechenzentren.
Fällt ein Systembestandteil aus, übernimmt ein zweites System. Ziel ist eine hohe Verfügbarkeit auch bei technischen Störungen.
Technik
1) Wie funktioniert die Alarmierung technisch?
Die Alarmierung erfolgt über eine speziell priorisierte Push-Benachrichtigung. Wird ein Alarm ausgelöst, sendet das System innerhalb von Sekunden eine Alarmmeldung an alle berechtigten und erreichbaren Geräte. Die Zustellung erfolgt geräteübergreifend auf Smartphones, Tablets, PCs (in Entwicklung) und kompatiblen Smartboards.
2) Brauchen wir Internet – und was passiert bei Netzausfall?
Für die Zustellung eines Alarms ist eine Internetverbindung erforderlich. Das kann WLAN oder mobiles Internet sein.
Ist ein Gerät zum Zeitpunkt des Alarms offline, erhält es die Meldung automatisch, sobald wieder eine Verbindung besteht. Das System ersetzt keine Lautsprecher- oder ELA-Anlage, sondern ergänzt bestehende Strukturen. Es kann zudem den Zeitraum bis zur Installation einer zentralen Alarmierungslösung überbrücken.
3) Funktioniert das auch ohne WLAN, zum Beispiel in Sporthalle oder Keller?
Ja, sofern dort mobiles Internet verfügbar ist. Die Alarmierung erfolgt nicht ausschließlich über das Schul-WLAN, sondern über jede aktive Internetverbindung des Geräts.
4) Wie schnell erreicht mich ein Alarm realistisch?
Die Alarmzustellung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Sekunden. Die genaue Zeit hängt von der jeweiligen Internetverbindung des Geräts ab. Regelmäßige Probealarme dienen dazu, die tatsächliche Erreichbarkeit real zu überprüfen.
5) Wie funktioniert die Ortung?
Für gebäudespezifische Alarmierungen ordnet das System ein Gerät technisch einem Gebäude zu. Dafür werden vorhandene Netzwerkinformationen genutzt. Auch wenn eine Schule nur ein zentrales WLAN betreibt, kann das System Bereiche technisch unterscheiden. Die Genauigkeit der Zuordnung hängt von der vorhandenen Netzwerkinfrastruktur der Schule ab.
Es erfolgt keine dauerhafte GPS-Überwachung und keine Bewegungsverfolgung. Eine GPS-Ortung ist ausschließlich im Moment einer aktiven Alarmauslösung möglich – und nur für die alarmierende Person, sofern diese Funktion durch den Administrator freigegeben und vom Nutzer selbst aktiviert wurde.
Für alarmierte Personen erfolgt keine aktive GPS-Ortung.
Nutzung im Alltag
1) Muss ich mein privates Smartphone nutzen?
Nein. Die Nutzung privater Geräte ist nicht verpflichtend.
Eine Schule kann und darf nicht über private Endgeräte verfügen.
Klassenalarm funktioniert auf schulischen Geräten wie Smartphones, Tablets, PCs oder kompatiblen Smartboards.
Wer möchte, kann die App freiwillig zusätzlich auf einem privaten Gerät installieren.
Das ist kostenfrei möglich und dient ausschließlich dazu, im Ernstfall schneller informiert zu werden.
Die Entscheidung darüber liegt bei jeder einzelnen Person.
2) Funktioniert die App auf allen relevanten Geräten?
Ja, Klassenalarm ist plattformübergreifend nutzbar. Es funktioniert auf iOS- und Android-Geräten sowie auf Windows-Clients (in Entwicklung).
Damit ist die Nutzung auf Mobilgeräten ebenso möglich wie auf stationären Geräten im Klassenraum.
3) Was passiert, wenn mein Gerät stummgeschaltet ist?
Die Alarmmeldung wird als priorisierte Benachrichtigung zugestellt.
Auf iOS- und Android-Geräten wird der Alarm auch dann mit einem akustischen Signal ausgelöst, wenn das Gerät auf lautlos gestellt ist.
Der Alarm übersteuert den Stumm-Modus, damit eine sicherheitsrelevante Meldung nicht übersehen oder überhört wird.
Voraussetzung ist, dass die App die dafür erforderliche Systemberechtigung erhalten hat.
Diese Berechtigung wird beim Einrichten abgefragt und muss vom Nutzer individuell erteilt werden.
4) Können Schülerinnen und Schüler Alarme missbrauchen?
Nein. Die App kann nur nach einer offiziellen Einladung durch die Schuladministration aktiviert werden.
Eine eigenständige Registrierung oder Aktivierung ohne Einladung ist technisch nicht möglich. Die Einladung wird zentral durch die Schulleitung oder die zuständigen Administratoren versendet. Nur eingeladene und freigeschaltete Personen können die App nutzen. Schülerinnen und Schüler können die App daher nicht zur Alarmierung nutzen.
5) Wie läuft ein Probealarm ab?
Es gibt zwei unterschiedliche Testmöglichkeiten.
Erstens gibt es einen technischen, stillen Testalarm. Dieser dient ausschließlich dazu, die Erreichbarkeit der Geräte und die Aktualität der installierten App-Versionen zu überprüfen.
Er wird nicht als Alarm an das Kollegium angezeigt, sondern dient der administrativen Systemprüfung.
Zweitens kann manuell ein Alarm mit frei definiertem Alarmtext ausgelöst werden, der als solcher klar gekennzeichnet ist. Dieser wird technisch wie ein regulärer Alarm zugestellt, ist jedoch deutlich als Test ausgewiesen.
So kann der Ablauf unter realen Bedingungen geübt werden, ohne eine tatsächliche Gefahrenlage vorzutäuschen.
Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass das Testen von Amokalarmen nicht im Beisein von Schülern stattfinden sollte und in mehreren Bundesländern ausdrücklich nicht empfohlen oder untersagt ist. Einzelne Kultusministerien stellen klar, dass Amokübungen ausschließlich auf Ebene des Kollegiums erfolgen sollen. Andere Länder raten grundsätzlich von realitätsnahen Übungen zu lebensbedrohlichen Lagen mit Schülern ab. Schulen sind daher angehalten, die jeweils landesspezifischen Vorgaben und Abstimmungen mit Schulaufsicht oder Polizei zu berücksichtigen. Klassenalarm ermöglicht ausdrücklich eine technische und organisatorische Erprobung, ohne Schülerinnen und Schüler in belastende Szenarien einzubeziehen.
6) Was passiert, wenn ein Alarm versehentlich ausgelöst wird?
Nach Betätigung der Alarmfunktion startet eine kurze Sicherheitsverzögerung von wenigen Sekunden. Innerhalb dieses Zeitfensters kann der Alarm noch abgebrochen werden.
Wird der Alarm dennoch ausgelöst, entstehen daraus keine disziplinarischen Konsequenzen bei gutgläubiger Auslösung.
Fehlalarme werden intern dokumentiert, um Schulung und Abläufe weiter zu verbessern.
Alarmierung im Ernstfall
1) Welche Informationen erhalte ich bei einem Alarm?
Die Alarmmeldung enthält den definierten Alarmtext, zum Beispiel die Art der Gefahrenlage oder konkrete Handlungsanweisungen. Zusätzlich werden der Name der auslösenden Person sowie - sofern ermittelbar - deren aktuelle Position innerhalb der Schule angezeigt.
Während eines aktiven Alarms kann die alarmierende Person ihren exakten Aufenthaltsort im Freitext präzisieren. Ebenso können zusätzliche Informationen zur Lage als Freitext ergänzt und aktualisiert werden.
So kann die Situation fortlaufend konkretisiert werden, ohne dass separate Kommunikationswege erforderlich sind.
2) Wird mein eigener Standort sichtbar?
Sofern der Standort im Alarmfall technisch ermittelbar ist, wird er im Rahmen des aktiven Alarms angezeigt.
Alarmierte Personen sehen ausschließlich den Standort der alarmierenden Person. Die Standorte anderer alarmierter Personen sind für sie nicht sichtbar.
Administrativ berechtigte Personen können die Standorte aller beteiligten Personen zum Zeitpunkt der Alarmauslösung einsehen, soweit diese technisch ermittelbar sind.
Eine freiwillige Präzisierung des eigenen Standorts per Freitext ist nur während eines aktiven Alarms möglich. Stammt diese Präzisierung von der alarmierenden Person, ist sie für alarmierte Personen sichtbar.
Administrativ berechtigte Personen können darüber hinaus freiwillig über die „Feedback“-Funktion übermittelte Ortsangaben einsehen.
3) Gibt es Rückmeldemöglichkeiten oder Updates während der Lage?
Während eines aktiven Alarms können - abhängig von den in der jeweiligen Alarmvorlage definierten Einstellungen - strukturierte Rückmeldungen an die Schulleitung beziehungsweise die administrativ berechtigten Personen übermittelt werden. Diese Rückmeldungen sind ausschließlich für Administratoren sichtbar.
Administrativ berechtigte Personen können während eines aktiven Alarms Push-Nachrichten an die betroffenen Nutzer senden, um über Lageveränderungen oder neue Anweisungen zu informieren.
So bleibt die Kommunikation im Ernstfall klar strukturiert und zentral gesteuert.
4) Wer beendet den Alarm und wie erfahre ich das?
Ein aktiver Alarm kann ausschließlich durch administrativ berechtigte Personen beendet werden.
Nach Beendigung erhalten alle betroffenen Nutzer eine entsprechende Mitteilung auf ihren Geräten. Erst mit dieser offiziellen Entwarnung gilt der Alarm als aufgehoben.
Die Beendigung wird systemseitig dokumentiert.
5) Welchen konkreten Nutzen habe ich im Ernstfall?
Klassenalarm ermöglicht es, innerhalb von Sekunden das gesamte Kollegium oder definierte Gruppen gleichzeitig zu informieren.
Alle Betroffenen erhalten dieselbe Information zur selben Zeit - unabhängig davon, wo sie sich im Gebäude befinden. Das reduziert Informationslücken, verhindert Gerüchtebildung und verkürzt Reaktionszeiten.
Im Ernstfall kann eine schnelle, klare und koordinierte Information entscheidend für die eigene Sicherheit und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sein.
6) Wird automatisch die Polizei informiert?
Nein. Klassenalarm löst keine automatische Weiterleitung an Polizei oder Rettungsdienste aus.
Die Alarmierung erfolgt ausschließlich intern innerhalb der Schule. Die Information externer Einsatzkräfte erfolgt entsprechend dem bestehenden Notfallplan durch die zuständigen Personen.
Mitbestimmung & Arbeitsrecht
1) Ist die Nutzung verpflichtend?
Die Schule entscheidet im Rahmen ihrer organisatorischen Verantwortung über die Einführung des Systems. Die Nutzung kann im Rahmen dienstlicher Aufgaben geregelt werden.
Eine Verpflichtung zur Nutzung privater Geräte besteht nicht.
2) Wurde der Personalrat beteiligt?
Die Einführung von Klassenalarm erfolgt unter Beachtung der jeweils einschlägigen personalvertretungsrechtlichen Vorschriften des zuständigen Bundeslandes.
Klassenalarm stellt keine organisatorische Maßnahme im Sinne struktureller Änderungen der Dienststelle dar. Insbesondere werden weder Dienstposten verändert noch Arbeitszeitregelungen oder hierarchische Zuständigkeiten angepasst.
Die Anwendung ist zudem nicht als Instrument zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle konzipiert. Es erfolgt keine dauerhafte Standortüberwachung, keine Erstellung von Bewegungsprofilen und keine kontinuierliche Auswertung des Nutzungsverhaltens. Standortdaten werden ausschließlich im aktiven Alarm- oder Testfall verarbeitet und nach Ablauf definierter Fristen automatisiert gelöscht.
Ob im Einzelfall eine Mitbestimmungspflicht besteht, hängt von der jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung der personalvertretungsrechtlichen Vorschriften ab. Die Prüfung obliegt dem Schulträger bzw. der zuständigen Dienststelle.
Unabhängig von einer formalen Mitbestimmungspflicht wird empfohlen, den zuständigen Personalrat frühzeitig zu informieren und in den Einführungsprozess einzubeziehen. Eine transparente Darstellung der technischen Funktionsweise sowie der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen unterstützt eine sachliche Bewertung und trägt zur Akzeptanz der Einführung bei.
3) Darf ich die Installation auf meinem Privatgerät ablehnen?
Ja, die Installation auf privaten Endgeräten ist freiwillig.
Eine Schule kann nicht über private Geräte verfügen. Die Nutzung privater Geräte dient ausschließlich der freiwilligen Erweiterung der eigenen Erreichbarkeit im Notfall.
Verantwortung & Haftung
1) Wer trägt im Ernstfall die Verantwortung?
Die Verantwortung für schulische Sicherheitsmaßnahmen liegt weiterhin bei der Schulleitung beziehungsweise beim Schulträger.
Klassenalarm ist ein technisches Kommunikationsmittel. Es ersetzt keine rechtlichen Zuständigkeiten und keine bestehenden Notfallpläne.
Die Verantwortung für Entscheidungen im Ernstfall bleibt bei den zuständigen Personen vor Ort.