Einleitung
Die Einführung von Klassenalarm bringt in Schulleitung, Kollegium und beim Schulträger oft ähnliche Fragen mit sich. Dieses FAQ bündelt die häufigsten Themen und bietet Antworten, die in bisherigen Schulen bereits hilfreich waren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was passiert, wenn ich den Alarm versehentlich auslöse?
Nach dem Drücken des Amok-Buttons gibt es eine kurze Timer-Verzögerung (3–5 Sekunden). In dieser Zeit kann der Alarm noch abgebrochen werden. Wird er dennoch ausgelöst, ist das kein Problem – Fehlalarme werden intern dokumentiert, um Schulung und Bedienhinweise zu verbessern. Es gibt keine Sanktionen bei gutgläubiger Auslösung. Optional können Zeitfenster definiert werden, in denen keine Alarmauslösung möglich ist (z. B. Ferien).
2. Was ist, wenn mein Dienstgerät ausgeschaltet ist oder kein WLAN hat?
Das System ist so konzipiert, dass bereits eine einzige Auslösung genügt, um alle anderen Geräte zu informieren. Ein Alarm kann nicht mehrfach ausgelöst werden; sobald er aktiv ist, bleibt er wirksam. Ist ein Gerät offline, erhält es die Alarmmeldung nicht, alle anderen Geräte jedoch sofort. Entscheidend ist, dass die Geräte regelmäßig mit dem WLAN verbunden sind und die App nicht deaktiviert wird.
3. Was passiert nach Auslösung des Alarms?
Alle Lehrkräfte erhalten unmittelbar eine Benachrichtigung auf ihren Geräten mit:
- einem deutlichen Alarmton (Critical Alert),
- einer Hinweisnachricht (z. B. „Amokalarm!“),
- einer Checkliste mit konkreten Handlungsanweisungen.
Zusätzlich löst die Schulleitung den stationären Amokalarm aus, um alle Personen im Gebäude akustisch zu warnen, die sich nicht in Unterrichtsräumen aufhalten.
4. Gibt es eine Rückmeldung, dass mein Alarm angekommen ist?
Ja. Nach der Auslösung erscheint auf dem Bildschirm eine visuelle Bestätigung.
5. Wer kann den Alarm auslösen?
Alle Lehrkräfte mit einem dienstlichen Tablet sowie das nichtpädagogische Personal mit Dienstsmartphones (z. B. Hausmeister, Sekretariat, Schulsozialarbeit) können per App den Alarm auslösen. Schülerinnen und Schüler haben keine Auslöseberechtigung. Es ist auch möglich die App auf privaten Endgeräten zu aktivieren, sofern dies im Kollegium erwünscht ist.
6. Wer informiert im Ernstfall die Polizei?
Die App leitet den Alarm nicht automatisch an die Polizei weiter. Nach der Amokalarmierung informiert die Schulleitung unverzüglich die Polizei telefonisch. Zusätzlich sollte die auslösende Lehrkraft ebenfalls die Polizei anrufen, um bereits erste Informationen zum Täter weiterzugeben – analog zum bestehenden Notfallplan.
7. Wie werden neue Kolleginnen und Kollegen oder neue Geräte eingebunden?
Die schulischen Administratorinnen oder Administratoren pflegen neue Nutzer und Geräte ein. Dies ist in wenigen Minuten erledigt. Die Einladung kann per E-Mail an Ihr dienstliches Postfach erfolgen. Nähere Details erhalten Sie vom Schuladmin.
8. Wie oft muss das System getestet werden?
Empfohlen wird ein jährlicher Testlauf, idealerweise im Rahmen der Dienstbesprechung zum Ende der Sommerferien. Da keine Schülerinnen und Schüler im Gebäude sind, ist dieser Zeitpunkt besonders geeignet. Probealarme während des laufenden Unterrichts sollten vermieden werden, um keine traumatisierenden Situationen auszulösen.
9. Ist die Nutzung der App verpflichtend?
Ja. Mit Aufnahme in das Sicherheitskonzept wird die Nutzung von Klassenalarm Teil des dienstlichen Handelns im Rahmen der Gefahrenabwehr. Alle Lehrkräfte sind verpflichtet, die App auf den Dienstgeräten zu nutzen. Es entstehen keine persönlichen Kosten.
10. Wie steht es um den Datenschutz?
Der Anbieter garantiert:
- Hosting ausschließlich auf Servern in Deutschland
- Keine Datenübertragung in Drittländer
- Keine Bewegungsprofile, keine dauerhafte Ortung
- Volle DSGVO-Konformität
Personenbezogene Daten werden nur minimal erfasst (Name, dienstliche E-Mail-Adresse). Alarm- und Testdaten werden nach spätestens 14 Tagen automatisch gelöscht; es verbleiben ausschließlich statistische Kennzahlen wie „Gerät erreicht“ oder „nicht erreicht“.